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Lotz, Henning
Das "absichtslos/qualifikationslos-dolose Werkzeug": Ein Fall der mittelbaren Täterschaft?
Entstehung, Entwicklung und Ende einer umstrittenen Rechtsfigur
Kovac, J.
978-3-8300-4063-7
1. Aufl. 2009 / 648 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 147

Gemäß § 25 Abs. 1, 2. Alternative StGB wird als Täter auch bestraft, wer die Tat "durch einen anderen" begeht. Diese mittelbare Täterschaft setzt im Regelfall voraus, dass das Handeln des als Werkzeug gebrauchten Vordermannes mit einem Willensmangel behaftet ist, dieser also zum Beispiel auf Grund eines Irrtums oder unter Nötigungsdruck handelt. Es gibt jedoch in der traditionellen Dogmatik der mittelbaren Täterschaft zwei Fallgruppen, in denen es an einem solchen Willensmangel fehlt. Dies sind die Fälle, in denen die Strafbarkeit des Vordermannes als unmittelbarer Täter allein daran scheitert, dass er eine spezielle zur Tatbestandsverwirklichung erforderliche Absicht (z.B. die Zueignungsabsicht beim Diebstahl) oder eine spezielle zum Tatbestandsverwirklichung erforderliche Qualifikation (z.B. die Beamteneigenschaft bei den Amtsdelikten) nicht aufweist. Ein solcher Vordermann wird traditionell als "absichtslos-doloses" bzw. "qualifikationslos-doloses" Werkzeug bezeichnet.